Anliegen:

Ehejubiläum

Beschreibung

Als Ehejubiläen gelten folgende Anlässe: 

  • Goldene Hochzeit 50 Jahre
  • Diamantene Hochzeit 60 Jahre
  • Eiserne Hochzeit 65 Jahre
  • Gnaden Hochzeit 70 Jahre
  • Kronjuwelen Hochzeit 75 Jahre

Maßgeblich ist der Termin der standesamtlichen Trauung. Zu diesen Anlässen werden die Ehepaare von der Bürgermeisterin oder einer ihrer Stellvertreter mit einem Geschenk geehrt.

Ab dem Ehejubiläum der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) wird zusätzlich ein Glückwunschschreiben des Herrn Bundespräsidenten und der Frau Ministerpräsidentin beantragt und es erfolgt auf Wunsch eine Gratulation durch den Landrat oder einer seiner Stellvertreter.

Das Sekretariat der Bürgermeisterin fragt bei den Jubilaren schriftlich an, ob eine persönliche Gratulation gewünscht wird. Soll diese nicht erfolgen, erhält das Jubelpaar die Glückwünsche auf postalischem Weg.

Da der Gemeindeverwaltung nicht alle Daten der Eheschließungen, vor allem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie  dem Vorzimmer bitte entsprechende Jubiläen mit. 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Seiten mit ähnlichen Themen: