Anliegen:

Kfz-Abmeldung / Außerbetriebsetzung

Beschreibung

Sie möchten ein zugelassenes Kraftfahrzeug abmelden, das heißt, außer Betrieb setzen?

Mitzubringen sind:

  • Kfz-Schilder (Siegel darf nicht entwertet sein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • evtl. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), wenn die Briefnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht erkennbar ist

Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bzw., wenn nicht vorhanden, eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters mitzubringen.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen Sie mit dem bisherigen zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchführen, wenn Sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gebühren

Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge mit SU-Kennzeichen 16,50 Euro
Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen 16,50 Euro
• Außerbetriebsetzung mit Verbleibkennzeichen-Reservierung (gleiches Fahrzeug) 19,10 €

Benötigte Unterlagen

  • Kfz-Brief und Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kfz-Kennzeichenschilder

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)