Anliegen:

Kfz-Abmeldung

Beschreibung

Seit dem 01. März 2007 ist die neue "Fahrzeugzulassungsordnung" (FZV) in Kraft getreten. Wesentliches Änderungsmerkmal dieser an Europarecht angeglichenen Verordnung ist, dass es keinen Unterschied mehr gibt zwischen einer "vorübergehenden" und "endgültigen" Stilllegung. Ab sofort sind die Kraftfahrzeuge lediglich "außer Betrieb" zu setzen. Früher war das Kennzeichen eines Fahrzeuges nach der Abmeldung für 18 Monate an das Fahrzeug gebunden und konnte nicht anderweitig verwendet werden. Auch diese Regelung fällt nun weg. Ein Kennzeichen muss nun extra reserviert werden falls das Fahrzeug unter gleichem Nummernschild wieder zugelassen werden soll. Die Außerbetriebsetzung wird in die Kfz-Papiere eingetragen und die Kennzeichen entwertet. Sie erhalten Papiere und Kennzeichen direkt wieder zurück.

Gebühren

Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge mit SU-Kennzeichen 7,50 Euro
Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen 7,50 Euro
Kennzeichenreservierung 2,60 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Kfz-Brief und Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kfz-Kennzeichenschilder

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)