Anliegen:

Kostenersatz Feuerwehr

Beschreibung

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der den Gemeinden nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Gebührensatzungen etwas anderes bestimmt ist. So ist z.B. die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen und in anderen Bereichen kostenpflichtig.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)