Anliegen:
Altersjubiläen
Beschreibung
Für Altersjubiläen gilt die Vollendung des 80., des 85., des 90., des 95., des 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.
Zu diesen Geburtstagen übermittelt die Bürgermeisterin oder einer ihrer Stellvertreter Glückwünsche.
Bei Vollendung des 100., des 105. und bei jedem weiteren Lebensjahr wird zusätzlich ein Glückwunschschreiben des Herrn Bundespräsidenten und der Frau Ministerpräsidentin beantragt und es erfolgt auf Wunsch eine Gratulation durch den Landrat oder einer seiner Stellvertreter.
Das Sekretariat der Bürgermeisterin fragt ab Vollendung des 100. Lebensjahres bei den Jubilaren telefonisch oder schriftlich an, ob ein Besuch der Bürgermeisterin und des Landrates gewünscht wird. Bei allen anderen Altersjubiläen wird die Jubilarin/der Jubilar direkt aufgesucht.
Ist eine persönliche Gratulation nicht erwünscht, erhält der/die Bürger/in die Geburtstagsglückwünsche auf postalischem Weg.
Da der Gemeindeverwaltung nicht alle Geburtstage, vor allem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie dem Vorzimmer bitte entsprechende Jubiläen mit.