Anliegen:
Lärmbelästigung
Beschreibung
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr steht nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) unter besonderem Schutz.
Dies gilt nicht bei Baustellen, Ernte- und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten.
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung.