Anliegen:

Lärmbelästigung

Beschreibung

Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr steht nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) unter besonderem Schutz.

Dies gilt nicht bei Baustellen, Ernte- und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten.

Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.

Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)