Anliegen:

Lernmittelfreiheit

Beschreibung

Den Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt. Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger.

Darüber hinaus sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, in Höhe eines festgesetzten Eigenanteils Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten anzuschaffen sind, wird von den Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bekannt gegeben.

Eigenanteile (Stand 15.09.2010):


Primarstufe: 12,00 Euro
Sekundarstufe I: 26,00 Euro

Der Eigenanteil entfällt nach § 96 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). Bei Antragstellung muss ein entsprechender Bescheid vorgelegt werden.

Zuständige Organisationseinheit(en)