Anliegen:

Namensänderung

Beschreibung

Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art

Das Standesamt beurkundet Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art, z.B. Einbenennung von Kindern, Annahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung.

Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art

Neben den Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art gibt es noch öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Der Antrag wird vom Standesamt zur Entscheidung an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 - 13-0
externer Link in neuem Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de

 

Gebühren

Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art: 21,00 Euro

Benötigte Unterlagen

bitte beim Standesbeamten erfragen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)