Anliegen:
Namensänderung
Beschreibung
Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art
Das Standesamt beurkundet Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art, z.B. Einbenennung von Kindern, Annahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung.
Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art
Neben den Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art gibt es noch öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Der Antrag wird vom Standesamt zur Entscheidung an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 - 13-0 www.rhein-sieg-kreis.de
Gebühren
Namensänderungen personenstandsrechtlicher Art: 21,00 Euro
Benötigte Unterlagen
bitte beim Standesbeamten erfragen.