Anliegen:

Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Beschreibung

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen oder über einen Landschaftsplan festgesetzt. Mit diesem höchsten Schutzstatus des Naturschutzrechts werden Gebiete unterschutzgestellt, 

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder 
  • wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.

Weitere Auskünfte erteilt auch die

Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1,
53721 Siegburg,
Telefon: 02241 / 13-2369
Telefax: 02241 / 13-2179

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: