Anliegen:
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Beschreibung
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen oder über einen Landschaftsplan festgesetzt. Mit diesem höchsten Schutzstatus des Naturschutzrechts werden Gebiete unterschutzgestellt,
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Weitere Auskünfte erteilt auch die
Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1,
53721 Siegburg,
Telefon: 02241 / 13-2369
Telefax: 02241 / 13-2179