Anliegen:

Ortslagenabgrenzungssatzungen

Beschreibung

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat für eine Vielzahl von Außenorten eine sogenannte Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung besteht meist lediglich aus einer Planzeichnung, die den Innen- vom Außenbereich trennt. Satzungen neueren Datums beinhalten dazu in der Regel noch textliche Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Pflanzgebote). Im Innenbereich gelegene Grundstücke sind vom Grundsatz unter Einhaltung der in § 34 BauGB genannten Voraussetzungen planungsrechtlich bebaubar. Vor Einreichung des Bauantrages wird jedoch ein Bauberatungsgespräch zunächst bei der Gemeinde empfohlen.

Für weitere Fragen (z.B. für welche Orte diese Ortslagenabgrenzungssatzungen bestehen, wie die Bebaubarkeit dort aussieht) steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.

Die Ortslagenabgrenzungssatzungen finden Sie hier

Eine interaktive Karte mit allen rechtsgültigen Bauleitplänen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid können Sie hier einsehen.

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