Anliegen:

Personenstandsurkunden

Beschreibung

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden

Das Standesamt Neunkirchen-Seelscheid kann nur von solchen Personenstandsfällen Urkunden ausstellen, die in Neunkirchen-Seelscheid standesamtlich beurkundet worden sind.

Für auswärtig geborene Kinder müssen Geburtsurkunden bei dem Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist, angefordert werden. Personenstandsurkunden können bei Bedarf auch als international anerkannte Urkunden ausgestellt werden.

Außer den vorgenannten Urkunden können auch beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern und -registern ausgestellt werden.

Beglaubigungen von Urkunden sind nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen müssen Abschriften vom zuständigen Standesamt gefertigt werden.

Gebühren

erste Urkunde: 10,00 Euro
jede weitere im gleichen Arbeitsgang erstellte Urkunde: 5,00 Euro
Die Gebühren für die Urkunde/n sind per Vorkasse zu begleichen. Die Bankverbind. und der Verwendungszw. werden Ihnen bei der Urkundenbestellung genannt.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

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