Anliegen:

Bannerwerbung

Beschreibung

Entsprechend des § 2 b der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonder- Nutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist das Anbringen von Spannbändern / Bannern auf Verkehrsflächen nur an folgenden Standorten zulässig:

  • Neunkirchen
    - Am Lärmschutzwall am Kreisverkehrsplatz an der Eisenerzstraße
    - Auf dem Grünstreifen links des Antoniusplatzes (Zentraler Omnibusbahnhof)

  • Seelscheid
    - Auf der Grünfläche im Bereich der Einmündung Kurtsiefener Straße auf die Zeithstraße
    - Auf dem Grünstreifen Hausener Straße (vor dem Feuerwehrgerätehaus)

Die Bannerwerbung ist grundsätzlich antrags- und gebührenpflichtig.

Mit der Bannerwerbung darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass geworben werden.
Sie ist dem Ordnungsamt rechtzeitig (14 Tage vor dem beabsichtigten Werbebeginn) anzuzeigen. Dauerwerbung ist unzulässig. Die maximale Größe der Spannbänder beträgt 400 cm x 100 cm.
Die Spannbänder / Banner sind spätestens zwei Tage nach dem Anlass zu entfernen.

Gebühren

Je Spannband und Woche werden 20,00 Euro erhoben.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)