Anliegen:

Reisegewerbekarte

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

In diesen Fällen ist gemäß § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegerwerbekarte erforderlich.

Gebühren

Zwischen 250,00 und 400,00 Euro
evtl. fallen zusätzliche Gebühren bei anderen Behörden an

 

Benötigte Unterlagen

Wegen der unterschiedlichen Sachverhalte ist eine generelle Aussage hier nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Sachbearbeiter.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)