Anliegen:

Reisepass

Beschreibung

Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union.

Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss. Aktuelle Einreisebestimmungen können Sie über das Auswärtige Amt erfragen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte darüber, ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob der Personalausweis ausreicht.

Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer für den Reisepass beträgt ca. zwei bis vier Wochen. Sie werden über die Abholung informiert. Bei der Abholung wird der bisherige Reisepass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.

Hinweis für Vielreisende: Seit dem 01.06.2003 gibt es einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis, durch Unterschrift, der Erziehungsberechtigten notwendig.

Gebühren

Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit des Reisepasses 6 Jahre): 37,50 Euro
Personen über 24 Jahre (Gültigkeit des Reisepasses 10 Jahre): 60,00 Euro
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 Euro
Ausweis für Vielreisende: vorstehende Gebü

Benötigte Unterlagen

  • alter Reisepass
  • neues Passfoto
  • Personalausweis (für den Fall der erstmaligen Beantragung oder bei Verlust)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden zusätzlich eine Übersetzung von einem staatl. anerkannten Übersetzer)
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kindern oder ein Sorgerechtsbeschluss
  • persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten
  • bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

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