Anliegen:

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Die Rundfunkgebührenbefreiung richtet sich nach der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Diese sieht unterschiedliche Befreiungstatbestände vor; unter anderem werden bestimmte Behindertengruppen ( Ausweis mit 80% und Merkzeichen RF, Blinde mit Ausweis 60 % ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Anträge sind an der Information zu erhalten. Entsprechende Beglaubigungen für notwendige Kopien macht das Meldeamt.

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden direkt von der GEZ bearbeitet.

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln

Formulare

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: