Anliegen:

Schiedsamt

Beschreibung

Der Schiedsmann für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist

Herr Peter Aniol
Mobil:    0176 / 40 54 35 01
Sprechstunde nach Vereinbarung

Er wird vertreten von

Herrn Ralf Snyders
Telefon: 02247 / 91 65 65
Sprechstunde nach Vereinbarung

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Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten.....

Vorwort

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung – vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende nach einem „erstrittenen“ Urteil vor einem Scherbenhaufen. 

Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen sind oftmals besser. Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes  NRW eine Alternative. 

Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in unserem Land Aufgaben der Streitschlichtung wahr. Sie können mithelfen, den Streit friedlich beizulegen und dies zudem noch schneller und billiger als bei Inanspruchnahme eines Gerichtes. 

Die Schiedsperson – Wer ist das?

Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Gemeinde. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig älter als 30 Jahre und  ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch Zuhören und die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. 

Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?

Bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten kann eine bis dahin gute Beziehungen aufs Spiel gesetzt werden, weil z.B. 

  • die Hecke des Nachbargrundstücks zu hoch gewachsen ist
  • beim Einparken ihr Auto beschädigt wird
  • der Handwerker von nebenan den Auftrag schlecht ausgeführt

 hat.

Die Erhebung einer Klage ist in vielen Fällen nur zulässig, nachdem bei einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Dafür ist die Schiedsfrau oder der Schiedsmann die zuständige Stelle.

Bei Streitigkeiten über die Scheidung einer Ehe oder die Ehelichkeit eines Kindes ist eine Schiedsperson nicht zuständig.

Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?

Strafverfolgung ist zwar Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten müssen Sie, bevor Sie sich an das Gericht wenden können, zuerst eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann einschalten: in den sogenannten Privatklagen. Das sind: 

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung, üble Nachrede
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

Kommen solche Straftaten in Betracht, erhebt der Staatsanwalt nur dann eine Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Wenn nicht, verweist er Sie auf den Privatklageweg. Das heißt: Sie müssen sich selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden, wenn Sie eine Bestrafung des Täters wollen.

Eine solche Privatklage können Sie jedoch nur einreichen, wenn Sie zuvor versucht haben, sich mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen. Dafür ist die Schiedsfrau oder der  Schiedsmann die zuständige Stelle.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Schiedsverfahren ist denkbar unbürokratisch: Es wird eingeleitet durch einen Antrag. Den Antrag können Sie der Schiedsperson schriftlich geben oder dort auch mündlich „zu Protokoll“ erklären. 

Die Schiedsperson bestimmt einen Termin, zu dem die Streitparteien geladen werden. In diesem Termin haben beide Parteien Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Die Schiedsperson wird versuchen, bestehende Spannungen abzubauen und eine Einigkeit herbeizuführen. Sofern dies gelingt, wird der abgeschlossene Vergleich schriftlich festgehalten. Notfalls kann ein solcher Vergleich auch vollstreckt werden.

Sofern eine Einigung nicht zustande kommt oder die andere Streitpartei nicht zum Termin erscheint, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.

Was kostet das Schiedsverfahren? 

Die Gebühr für eine Güteverhandlung beträgt meist weniger, könnte aber auch mal über 50,00 Euro liegen. 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: