Anliegen:
Schülerversicherung
Beschreibung
Unfallversicherung:
Alle Schüler/innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) gegen Unfall versichert. Daneben gibt es eine zusätzliche Schülerunfallversicherung. Diese bietet über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus Unfallversicherungsleistungen, die es ermöglichen, bestehende Lücken in der finanziellen Absicherung der versicherten Personen zu schließen. Ein Unfall ist sofort der Schulleitung zu melden.
Sachversicherung:
Darüber hinaus besteht Sachversicherungsschutz im Rahmen der Schüler-, Garderoben-, Fahrrad- und Mofaversicherung. Versicherungsschutz entsprechender Gegenstände besteht unter bestimmten Voraussetzungen gegen Beschädigung und Diebstahl während des Schulunterrichts. Für Bargeld, Schlüssel, Ausweise, Handys u. a. wird kein Versicherungsschutz geboten. Schäden müssen bis Schulende vor Verlassen des Schulgrundstücks - auf jeden Fall aber am selben Schultag - der dafür zuständigen Stelle (Lehrer, Schulsekretariat, Hausmeister) gemeldet werden. Die Schadensanzeige erfolgt auf einem dafür vorgesehenen Formular. Entsprechende Nachweise (Anschaffungsrechnung, polizeiliche Anzeigenbestätigung) sind beizufügen.
Haftpflichtversicherung:
Für Schüler, die sich in einem Betriebspraktikum befinden, das auf Erlass des Kultusministeriums angeordnet ist, besteht eine Schülerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden gegenüber dem Praktikumsbetrieb und gegen Dritte ab.