Anliegen:

Sozialwohnungen

Beschreibung

In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gibt es etliche Sozialwohnungen. Dies sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind und grundsätzlich nur an Personen vermietet werden dürfen, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ist zuständig:

Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
-Wohnungsbauförderung-
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
externer Link in neuem Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat für die in ihrem Gemeindegebiet bestehenden Sozialwohnungen ein Vorschlagsrecht. Wohnungssuchende, die eine solche Wohnung anmieten möchten, sollten sich daher bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Familienamt-Fachbereich Soziales) melden, damit diese dem Wohnungseigentümer als zukünftiger Mieter vorgeschlagen werden können.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnberechtigungsschein

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)