Anliegen:

Vergnügungssteuer

Beschreibung

Laut Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird diese Steuer erhoben für

  • Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen sowie
  • Tanzveranstaltungen.

Die Einzelheiten und aktuellen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)