Anliegen:
Vergnügungssteuer
Beschreibung
Laut Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird diese Steuer erhoben für
- Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen sowie
- Tanzveranstaltungen.
Die Einzelheiten und aktuellen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.