Anliegen:

Straßenbau

Beschreibung

Für die Instandsetzung sowie den Neubau von gemeindlichen Straßen, Geh-, Wirschafts-, Wander, Reit- und Radwegen ist das Tiefbauamt der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, AöR zuständig.

Für die bauliche Herstellung von Verkehrsberuhigungen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Voraussetzung hierfür ist eine durchgeführte Geschwindigkeitsmessung. Die Kostenbeteiligung des Antragstellers an den Gesamtherstellungskosten liegt zwischen 50 und 100 %.

Genehmigungen für die Verrohrungen der Wegseitengräben und Bordsteinabsenkungen im Bereich der Eingänge und Zufahrten, Regenwasserleitungen und Durchlässe sind ebenfalls beim Tiefbauamt zu beantragen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)