Anliegen:

Straßenbenennung

Beschreibung

Die Namensgebung für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze orientiert sich meist an alten Flurbezeichnungen oder historischen Gegebenheiten oder Persönlichkeiten der Orte im Gemeindegebiet. Die Verwendung von Namen lebender Personen ist aufgrund des Gebotes zur Wahrung der Menschenwürde nur mit Zustimmung des Namensträgers zulässig.

Die Namensgebung wird im Bauausschuss des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid entschieden.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)