Anliegen:
Straßensperrungen
Beschreibung
Vor Durchführung von Straßensperrungen ist gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung für die Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mind. 14 Tage vor Beginn der Sperrung eine Genehmigung einzuholen.
Der Antrag zur Straßensperrung muss vorab zur Prüfung beim Ordnungsamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eingereicht werden. Die Gemeinde muss hierzu ihr Einverständnis erteilen.
Weitere Informationen hierzu erteilt:
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0 kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de
Gebühren
Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren werden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erhoben.
Benötigte Unterlagen
- Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum:
§ 45 Abs. 6 =Antrag hier
- Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen:
§ 29 Abs. 2 =Antrag hier