Anliegen:

Teilungsgenehmigung

Beschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 8 Landesbauordnung NW der Genehmigung.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: