Anliegen:
Totholzkontrolle
Beschreibung
Zweimal jährlich (im belaubten und im unbelaubten Zustand) sollen Bäume auf öffentlichen und privaten Grundstücken, deren Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, einer äußeren Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit der Bäume, unterzogen werden.
Eine eingehendere Untersuchung ist dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, wie etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, trockene Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall.
Jeder Bürger wird gebeten, Todholz oder Bäume mit Faulstellen, deren Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dem Bauamt zu melden; denn obwohl die Bäume regelmäßig kontrolliert werden müssen, kann es immer einmal vorkommen, dass der ein oder andere Baum übersehen oder falsch bewertet wird.