Anliegen:
Unterhaltssicherung Wehr- und Zivildienstleistende
Beschreibung
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für Wehr- oder Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Wehrübende erhalten einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, Grundwehr- und Zivildienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen. Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten
- Personen, die eine Wehrübung ableisten und
- Familienangehörige der genannten Personen.
Daneben können Sonderleistungen gewährt werden:
- Beiträge für Unfallversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Feuerversicherung
- außerdem Familienrechtsschutzversicherung (jedoch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung)
- Krankenversicherung
Mietbeihilfen erhalten Wehrpflichtige, die alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind, wenn der Wohnraum bereits 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde.
Wirtschaftsbeihilfen erhalten Wehrpflichtige zur Sicherung der Erwerbsgrundlage als Verdienstausfallentschädigung anläßlich der Ableistung einer Wehrübung .
Die Entscheidung über Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz trifft die Kreisverwaltung Siegburg.
Rhein-Sieg-Kreis
Kreisverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Telefax: 02241 / 13-2179 kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde