Anliegen:

Unterhaltssicherung Wehr- und Zivildienstleistende

Beschreibung

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für Wehr- oder Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Wehrübende erhalten einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, Grundwehr- und Zivildienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen. Anspruchsberechtigt sind

  • Personen, die ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten
  • Personen, die eine Wehrübung ableisten und
  • Familienangehörige der genannten Personen.

Daneben können Sonderleistungen gewährt werden:

  • Beiträge für Unfallversicherung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Feuerversicherung
  • außerdem Familienrechtsschutzversicherung (jedoch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung)
  • Krankenversicherung

Mietbeihilfen erhalten Wehrpflichtige, die alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind, wenn der Wohnraum bereits 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde.

Wirtschaftsbeihilfen erhalten Wehrpflichtige zur Sicherung der Erwerbsgrundlage als Verdienstausfallentschädigung anläßlich der Ableistung einer Wehrübung .

Die Entscheidung über Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz trifft die Kreisverwaltung Siegburg.

Rhein-Sieg-Kreis
Kreisverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Telefax: 02241 / 13-2179
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde

 

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