Anliegen:
Verbrennen
Beschreibung
Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet. Abfälle müssen in der Regel der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH zugeführt werden.
Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 30 63 06
Telefax: 02241 / 30 61 01 www.rsag.de
In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenfpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.