Anliegen:

Verbrennen

Beschreibung

Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet. Abfälle müssen in der Regel der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH zugeführt werden.

Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 30 63 06
Telefax: 02241 / 30 61 01
externer Link in neuem Fensterwww.rsag.de

In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenfpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

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