Anliegen:
Vermietung / Verpachtung
Beschreibung
Die Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Immobilien erfolgt durch das Liegenschaftsamt. Hier erhalten Sie Auskunft über Miet- bzw. Pachtobjekte und über die Bedingungen der Nutzungsüberlassung. Das Liegenschaftsamt erstellt die Miet- und Pachtverträge, setzt die Miet- bzw. Pachtzinsen fest und erstellt die Nebnkostenabrechnungen