Anliegen:

Verwarnungsgelder - ruhender Verkehr

Beschreibung

Verwarnungsgelder werden von Mitarbeitern des Ordnungsamtes bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.

Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann von der Gemeinde den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.

Zuständige Organisationseinheit(en)