Anliegen:
Wasseranschluss
Beschreibung
Jeder Grundstückseigentümer in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass sein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen und mit Trink- und Gebrauchwasser beliefert wird.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Wasserversorgungssatzung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.
Grundstücks- oder Hausanschlüsse (Verbindungsleitungen zwischen Hauptversorgungsleitung und Hausinstallation) gehören zu den Betriebsanlagen der Gemeindewerke (Eigentum der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid). Sie werden ausschließlich von den Gemeindewerken hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert und beseitigt. Den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung hat der Anschlussnehmer nach den Maßgaben der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung den Gemeindewerken zu ersetzen.
Ein neuer Wasseranschluss ist bei den Gemeindewerken Neunkirchen-Seelscheid zu beantragen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der kaufmännischen Abteilung der Gemeindewerke.
Benötigte Unterlagen
- Grundbuchauszug (Fotokopie)
- Lageplan
- Kellergrundriss
Formulare
- Antrag auf Wasserversorgung
- Kostenübernahmeerklärung Wasserhausanschluss
- Einzugsermächtigung für Gebühren
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- Frau Sabine Schmitz, Telefon: 02247 / 303-218
- Herr Gerd Mommer, Telefon: 0173 / 5 45 02 04
- Herr Maik Krumbe, Telefon: 0173 / 54 50 205
- Herr Dennis Pioch, Telefon: 0173 / 5 45 02 03