Anliegen:

Wasseranschluss

Beschreibung

Jeder Grundstückseigentümer in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass sein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen und mit Trink- und Gebrauchwasser beliefert wird.

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der PDF-LinkWasserversorgungssatzung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Grundstücks- oder Hausanschlüsse (Verbindungsleitungen zwischen Hauptversorgungsleitung und Hausinstallation) gehören zu den Betriebsanlagen der Gemeindewerke (Eigentum der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid). Sie werden ausschließlich von den Gemeindewerken hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert und beseitigt. Den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung hat der Anschlussnehmer nach den Maßgaben der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung den Gemeindewerken zu ersetzen.

Ein neuer Wasseranschluss ist bei den Gemeindewerken Neunkirchen-Seelscheid zu beantragen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der kaufmännischen Abteilung der Gemeindewerke.

Benötigte Unterlagen

  • Grundbuchauszug (Fotokopie)
  • Lageplan
  • Kellergrundriss

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)