Anliegen:
Wassergeld / Wasserverbrauchsgebühren
Beschreibung
Die Gemeindewerke versorgen die Haushalte und Betriebe in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit Trinkwasser. Dafür erhebt das Unternehmen eine Verbrausgebühr (Wassergeld), die aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Gebühr (cbm-Preis) besteht.
Die jeweiligen Gebührensätze ergeben sich aus derBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (Kalenderjahr) auf der Grundlage der gemessenen Wasserverbräuche. Auf das voraussichtliche Wassergeld werden unterjährig 5 Abschläge erhoben.
Zur Ermittlung des Wasserverbrauchs werden die Kunden am Jahresende zur Selbstablesung der Wasserzähler gebeten.