Anliegen:

Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.

Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.

Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis
Kreisverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Telefax: 02241 / 13-2179
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde

Anträge bekommen Sie in den Bürgerbüros Neunkirchen und Seelscheid.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: