Anliegen:
Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.
Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreisverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Telefax: 02241 / 13-2179 kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde
Anträge bekommen Sie in den Bürgerbüros Neunkirchen und Seelscheid.