Anliegen:

Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind an der Bürgerinformation im Rathaus, bei der Wohngeldstelle oder im Bürgerbüro Seelscheid erhältlich.

Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete bzw. der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Von der Antragstellung bis zur Erteilung des Wohngeldbescheides vergehen in der Regel 6 bis 8 Wochen. Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können ohne persönliche Beratung während der Öffnungszeiten des Rathauses an der Information abgegeben werden.

Für eine Beratung durch die Wohngeldstelle vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Kontakt per E-Mail:  wohngeldestelleqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde

Wohngeldrechner NRW :

Unter  www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld   steht ein landesweiter Wohngeldproberechner zur Verfügung mit dem man anonymisiert seinen grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen kann, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen.

Benötigte Unterlagen

Bei Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise mitzubringen:

  • Nachweis des Bruttoeinkommens aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • Rentenbescheide
  • Nachweis über Leistungen der Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen 
  • Nachweise über Erziehungsgeld 
  • Arbeitslosengeldbescheide
  • bei Einkommensteuerpflichtigen: Einkommensteuerbescheid
  • Nachweis Krankengeld
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit nach § 64 SGB XII
  • Ausbildungsvertrag
  • Grundsteuer B
  • Fremdmittelbescheinigung
  • notarieller Kaufvertrag des Hauses bzw. der Wohnung oder Kaufvertrag des Grundstückes mit Baukostenaufstellung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)