Anliegen:

Zivildienstleistende

Beschreibung

Der Bund setzt jedes Jahr einen Zeitraum zur Erfassung der Wehrpflichtigen fest. In der Regel sind jeweils die Wehrpflichtigen zu erfassen, die in dem besagten Zeitraum das 18. Lebensjahr vollenden (bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Erfassung erfolgen).

Die Wehrpflichtigen erhalten ohne Aufforderung einen Fragebogen zur Erfassung. Sollte jemand des Jahrganges keinen Frageborgen erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich selbst bei der Erfassungsbehörde zu melden.

Anträge auf Zurückstellung vom Wehrdienst oder auf Ableistung des Zivildienstes können bei Bedarf beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden.

Kreiswehrersatzamt Köln
Brühler Str. 309
50968 Köln
Telefon: 0221 / 93 71-0
Telefax: 0221 / 9371 - 4431
email-LinkKWEAKoelnqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnBundeswehrorg 

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: