Anliegen:

Zweitwohnsteuer

Beschreibung

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erhebt seit dem 01.07.1994 eine Zweitwohnungssteuer.

Steuerpflichtig ist, wer gemäß §3 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet unterhält.

Die Steuer beträgt jährlich 10 % des Mietwertes.

Zur Aktualisierung der Steuerdaten wird seitens der Gemeindeverwaltung in Kürze eine Überprüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht durchgeführt. 

Im Rahmen der Überprüfung, welche Wohnungen in der Gemeinde der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegen, erhalten alle Eigentümer bebauter oder landwirtschaftlich genutzter Grundstücke einen Fragebogen. Die Inhaber (z. B. Mieter oder Nutzungsberechtigte) von Wohnungen, die der Steuerpflicht unterliegen, werden nach der Auswertung dieses Bogens nochmals angeschrieben, um die für die Erhebung der Steuer maßgeblichen Daten zu erhalten. 

Sie werden daher in Kürze ein Informationsschreiben mit einer Zweitwohnungssteuererklärung  erhalten. Aus systemtechnischen Gründen wird für jedes bewertete Objekt eine separate Zweitwohnungssteuererklärung erstellt. 

Auch wenn aus Ihrer Sicht eine Zweitwohnungssteuerpflicht für Sie nicht in Betracht kommt, bitte ich den Vordruck auszufüllen.

 

 

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)