Anliegen:
Aufenthaltsbescheinigung
Beschreibung
Aufenthaltsbescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält z.B. Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigen erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der oder des zu Vertretenden sind vorzulegen.
Gebühren
6,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- Frau Claudia Heister, Telefon: 02247 / 303-123
- Frau Annette Dreschmann, Telefon: 02247 / 303-121
- Frau Corina Hermann, Telefon: 02247 / 303-122