Anliegen:
Bildungs- und Teilhabepaket
Beschreibung
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld gewährt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den bewilligten Leistungen:
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II wenden sich an das Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Siegburg
- Empfänger/innen von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld wenden sich an das Familienamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindergarten und Schule
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Kindergarten und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
Die Leistungen werden an die jeweiligen Anbieter der Leistung ausgezahlt. Lediglich die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden direkt an den Antragssteller gezahlt.