Anliegen:

Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen.

Diese erhält ein Kind, wenn es

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält und
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Auskünfte erteilt:

Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Jugendhilfezentrum für Much
Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Telefon: 02247/ 9215-0
Telefax: 02247/ 9215-5555

externer Link in neuem Fensterhttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt51/artikel/13488/index.shtml

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