Anliegen:
Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen.
Diese erhält ein Kind, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält und
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Auskünfte erteilt:
Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Jugendhilfezentrum für Much
Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 02247/ 9215-0
Telefax: 02247/ 9215-5555
http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt51/artikel/13488/index.shtml