Anliegen:
Außenbereichssatzungen
Beschreibung
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat für einige kleinere Orte, die im Außenbereich liegen, eine sogenannte Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese Satzung bezieht sich auf bestimmte bebaute Bereiche im Außenbereich und sieht als Rechtsfolge eine Modifizierung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Wohnbauvorhaben und ggf. auch von kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben in der Weise vor, dass solche als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnende Vorhaben in bestimmter Weise begünstigt werden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass ein in einer Außenbereichssatzung liegendes Grundstück grundsätzlich bebaubar ist.
Die Außenbereichssatzungen finden Sie hier