Anliegen:

Anschriftenänderung KFZ

Beschreibung

Die Anschrift der Halterin/des Halters eines zulassungspflichtigen Kfz hat sich innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geändert:

 

Dies  kann zeitgleich über die Bürgerämter der Gemeinden und Städte des Rhein-Sieg-Kreises bei der Ummeldung geschehen!

Wichtiger Hinweis:

Wer seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern möchte, benötigt dafür folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (alt Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters
  • Bei Firmen:
    - Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
    - juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, einen  Handelsregister-
       auszug und den Originalpersonalausweis der/des Vertretungsberechtigten
    - bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister
  • Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt wird zusätzlich zu den o.a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.

Die Gebühren betragen z. Zt. (Stand 08/11) 10,80 €.