Anliegen:
Anschriftenänderung KFZ
Beschreibung
Die Anschrift der Halterin/des Halters eines zulassungspflichtigen Kfz hat sich innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geändert:
Dies kann zeitgleich über die Bürgerämter der Gemeinden und Städte des Rhein-Sieg-Kreises bei der Ummeldung geschehen!
Wichtiger Hinweis:
Wer seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern möchte, benötigt dafür folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters
- Bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregister-
auszug und den Originalpersonalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister - Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt wird zusätzlich zu den o.a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.
Die Gebühren betragen z. Zt. (Stand 08/11) 10,80 €.