Anliegen:
Führungszeugnis
Beschreibung
In das Bundeszentralregister werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden außerdem ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche, in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen in das Register eingetragen.
Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Der Antrag muss bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. Der Antrag kann nur von Ihnen persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person, telefonisch oder schriftlich ist nicht möglich!
Bei der Beantragung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Auskunft unmittelbar für eine Behörde, bei der ein Gewerbeerlaubnisantrag gestellt worden ist, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Bundeszentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Die Bearbeitung dauert ca. 2 - 3 Wochen.
Gebühren
13,00 €
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift
Information des Bundesamtes für Justiz zu:
Führungszeugnis Online
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- Frau Claudia Heister, Telefon: 02247 / 303-123
- Frau Annette Dreschmann, Telefon: 02247 / 303-121
- Frau Kiana Kullmann, Telefon: 02247 / 303-122