Anliegen:

Wildschäden

Beschreibung

Bei Wild- und Jagdschäden muss der entstandene Schaden innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid angezeigt werden. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn die Anmeldung zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde erfolgt.

Nach der fristgerechten Anmeldung des Schadens wird zunächst auf eine gütliche Einigung zwischen der geschädigten Person und dem/der zuständigen Jagdpächter/Jagdpächterin hingewirkt. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der/die zuständige Jagdpächter/Jagdpächterin, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes teil.

Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte. Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zum Schadensersatz Verpflichteten entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt. 

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)