Anliegen:
Friedhöfe
Beschreibung
In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind insgesamt 3 Friedhöfe vorhanden. Die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen etc. ergeben sich aus den §§ 30 und 36 der gemeindlichen Bestattungs- und Friedhofssatzung.
- Erklärung zur Übernahme der Bestattungsgebühren, sowie des Nutzungsrechts und der Grabpflegepflicht
- Übersicht über die Bestattungsarten
- Die Bestattungs- und Friedhofsatzung finden Sie unter Orts- und Planungs-Recht
- Hier finden Sie den digitalen Friedhofsplan
Die Friedhöfe im Einzelnen:
Friedhof | Lageplan | Übersichtsplan |
---|---|---|
Neunkirchen | download | download |
Seelscheid | download | download |
Hermerath | download | download |
Hinweis der Friedhofsverwaltung
Grabschmuck an Bestattungsbäumen und Lagerung von Gegenständen an bzw. hinter Grabstätten
Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass es sich bei den sogenannten „Bestattungsbäumen“ auf den Friedhöfen in Neunkirchen und Seelscheid um naturbelassene Grabflächen handelt. Um diesen natürlichen Charakter auch weiterhin zu bewahren, sind das Anpflanzen von Blumen und das Ablegen von Grabschmuck an den Bäumen unzulässig.
Des Weiteren wurde bereits mehrfach festgestellt, dass an bzw. hinter Gräbern, Blumenerde, Vasen, Pflanzschalen, Gießkannen und ähnliche Gegenstände gelagert werden. Es wird gebeten, die betreffenden Gegenstände zu entfernen.
Wir bitten, im Hinblick auf den Wunsch einer großen Mehrheit der Angehörigen, um Verständnis und künftige Beachtung.