Anliegen:

Hunde

Beschreibung

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG) NRW werden Hunde in zwei Kategorien eingeteilt.

  1. Große Hunde nach § 11.
  2. Gefährliche Hunde nach § 3 und Hunde bestimmter Rassen nach § 10.

Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes/Hundes bestimmter Rassen online stellen:

Daneben gibt es noch die sog. „kleinen Hunde“ die weder die Voraussetzung der Kategorie 1 noch der Kategorie 2 erfüllen. Diese Hunde müssen ausschließlich beim Steueramt angemeldet werden.

Für alle Hunde gelten jedoch die allgemeinen Pflichten aus § 2 Absatz 1 LHundG NRW. Danach sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Informationen zur Anmelde-/ Antragspflicht und den Haltungsvoraussetzungen 

Informationen zur Anleinpflicht finden Sie in dem unten stehenden Merkblatt

Information zur Verschmutzung durch Hundekot

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)