Anliegen:
Schöffen
Beschreibung
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in Erwachsenenstrafsachen
über das Recht auf Einsichtnahme in die Vorschlagsliste
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschloss in seiner Sitzung am 20.06.2023 einstimmig die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in Erwachsenenstrafsachen. Diese Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Gemeinde eine Woche lang für jedermanns Einsicht aufzulegen und wird daher in der Zeit vom 3. bis 10. Juli 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
Montag | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
in Raum 217 des Rathauses der Gemeinde, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
für jedermann zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterin mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.