Anliegen:
Schöffen
Beschreibung
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sucht Interessierte, die sich als Erwachsenenschöffin oder -schöffe beim Landgericht Bonn bzw. Amtsgericht Siegburg engagieren möchten. Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen endet am 31.12.2023. Daher findet in diesem Jahr die Wahl für die nächste fünfjährige Amtsperiode (1.1.2024 - 31.12.2028) statt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neunkirchen-Seelscheid wohnen, am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Insgesamt stellt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 5 Erwachsenenhauptschöffen für das Landgericht Bonn sowie 1 Erwachsenenhauptschöffe bzw. 1 Erwachsenenhilfsschöffe für das Amtsgericht Siegburg.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Erwachsenenschöffinnen und -schöffen fällen gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern Urteile in Strafprozessen. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Weitere Informationen, etwa zu den Anforderungen an Interessierte, gibt es auf der Homepage des Amtsgerichts Siegburg (https://www.ag-siegburg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Schoeffen/index.php).
Bewerbungen sind bis Freitag, den 28.04.2023, unter Verwendung des hier hinterlegten Bewerberbogens möglich. Der Rat der Gemeinde entscheidet danach über eine Vorschlagsliste, die nach einwöchiger öffentlicher Auslegung dem Schöffenwahlausschuss des zuständigen Gerichts zur Entscheidung übergeben wird.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter http://www.schoeffenwahl.de/.
gez.: Klaus Märzhäuser
Beigeordneter der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid