Anliegen:

Jugendschöffe

Beschreibung

Wer möchte Jugendschöffin/Jugendschöffe werden? 

Für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 sind bei den Jugendstrafkammern beim  Landgericht Bonn und für die gemeinsamen Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl die Ämter der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen  zu besetzen. Bürger und Bürgerinnen, die ein Jugendschöffenamt ausüben möchten, können sich bis zum 06.03.2018 schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, bewerben. Für die Aufstellung der Vorschlaglisten für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ist die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses (§ 35 JGG) gegeben.

Das Bewerbungsformular kann hier (s.u.) heruntergeladen werden.

Neunkirchen-Seelscheid, den 29.01.2018

Die Bürgermeisterin
gez. Nicole Berka

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

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