Anliegen:

Führerschein - Umtausch

Beschreibung

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.

Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Sieg-Kreises erteilt werden.

Details

Fristen für den Umtausch:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1559 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025


II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.2013
19.01.2033

Dokumente

  • alter Führerschein im Original
  • Personalausweis
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mm

Bemerkung

Bitte beachten Sie, dass der Führerschein zusammen mit dem Antrag zum Rhein-Sieg-Kreis verschickt wird. Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, mit der Sie ausschließlich innerhalb von Deutschland fahren dürfen.

Gebühren

Umtausch alter Führers. in neuen Kartenführ.
Abholung Straßenverkehrsamt
30,70 €
Umtausch alter Führerschein mit Ausstellung
Interimsbescheinigung Zusendung per Post
33,70 €
Umtausch Kartenführerschein mit Ausstellung
Interimsbescheinigung Zusendung per Post
34,70 €
Umtausch alter Führerschein per Einschreiben +Interimsbescheinigung33,70+3,35=37,05
Umtausch Kartenführerschein per Einschreiben +Interimsbescheinigung34,70+3,35=38,05

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC- Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)