Anliegen:

Bauvoranfragen

Beschreibung

Vor Einreichung eines Bauantrages kann über eine schriftliche Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises eingeholt werden.

 

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0 

email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde
externer Link in neuem Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de 

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Baurecht überhaupt bebaubar ist oder ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen bestehen, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegenstehen können und das in der Regel mit relativ einfachen Unterlagen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid (genehmigte Bauvoranfrage) keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.

Die Bauvoranfrage ist unmittelbar bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Vor Einreichung der konkreten Bauvoranfrage wird empfohlen, beim Bauamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach Terminabsprache eine Bauberatung durchzuführen.

Benötigte Unterlagen

  • Vordruck
  • Lageplan
  • Entwürfe Bauzeichnung, falls vorhanden

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: