Anliegen:

Eigenversorgung (Wasser)

Beschreibung

Grundsätzlich sind Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Von diesem Anschluss- und Benutzungszwang können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Befreiungen ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang sieht die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine Anzeigepflicht für Eigenversorgungsanlagen vor.

Eigenversorgungsanlagen dürfen nicht mit der öffentlichen Wasserversorgungsanlage in Verbindung gebracht werden. Das Wasserwerk überprüft deshalb, ob sichergestellt ist, dass von der Eigenversorgungsanlage keine Rückwirkungen (Verkeimungen) in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)