Anliegen:
Einzugsermächtigungen
Beschreibung
Gemeindliche Forderungen wie Steuern, Gebühren, Beiträge etc. können bequem per Einzugsermächtigung von der Gemeindekasse von Ihrem Bankkonto eingezogen werden. So verpassen Sie keinen Fälligkeitstermin und erhalten keine Mahnungen.
Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.