Anliegen:

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Abgeschlossenheitsbescheiniung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bzw. Umwandlung von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) benötigen Sie eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt durch die

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde

 

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