Anliegen:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Abgeschlossenheitsbescheiniung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bzw. Umwandlung von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) benötigen Sie eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt durch die
Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde