Anliegen:
Feuerwerk
Beschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erlaubt. Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen.