Anliegen:

Feuerwerk

Beschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erlaubt. Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)